zurück

Fortsetzung im Kettensägen-Fall: Jens Lehmann erhebt Einspruch!

Starnberg - Der Rechtsstreit gewinnt an Dynamik! Nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, zieht nun auch Ex-Fußballnationalspieler Jens Lehmann (54) im sogenannten Kettensägen-Prozess nach. Seine Verteidigung hat fristgerecht Einspruch erhoben. "Wir warten nun auf die Urteilsbegründung in Schriftform, um den weiteren Verlauf abzustecken", äußerte Lehmanns Rechtsbeistand Christoph Rückel gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (DPA). In dem kurios anmutenden Streit zwischen Nachbarn steht demnach eine weitere Verhandlungsrunde bevor. Die Unterlagen werden zur erneuten Verhandlung beim Landgericht München II erwartet, sollte nicht eine Einigung erzielt oder die Rechtsmittel zurückgezogen werden. Gemäß Gesetzesvorgabe hat das Amtsgericht Starnberg fünf Wochen Zeit, um das Urteil schriftlich festzulegen, wie Oberamtsrätin Monika Andreß informiert. "Nach Fixierung des Urteils werden die Akten dann dem Landgericht München II übersandt", fügt sie hinzu.

Kettensäge im Nachbarschaftsstreit? Was Anklage und Verteidigung beantragten

Jens Lehmann steht im Verdacht, mutwillig einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge beschädigt zu haben. Das Amtsgericht Starnberg sprach am 22. Dezember ein Urteil aus, das Lehmann zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen je 2000 Euro verdonnerte – insgesamt also 420.000 Euro. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung plus eine Geldauflage von 216.000 Euro gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch in Anbetracht der Anschuldigungen der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs; für die Beleidigungen gegenüber den Polizeikräften wurde eine Geldbuße von 50 Tagessätzen gefordert, mit jeweils einem Betrag unter 500 Euro.