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14 Verletzte nach Böller-Vorfall im Bundesligaspiel: Langjährige Haftstrafe für Hoffenheim-Fan möglich

Augsburg - Im Strafverfahren wegen einer Böllerexplosion während des Spiels zwischen Augsburg und Hoffenheim, das am Montag fortgesetzt wird, müssen sich vier Männer vor Gericht verantworten. Ein außergewöhnlich starker Böller führte zu 14 Verletzten. Das Gerichtsverfahren musste letzten Dienstag pausiert werden, da einer der Schöffen beim betreffenden Bundesliga-Match am 11. November 2023 anwesend war und von der Verteidigung wegen Befangenheit abgelehnt wurde. Mit neu ernannten ehrenamtlichen Richtern wird der Prozess nun fortgeführt. Angeklagt ist ein 28-Jähriger aus dem Raum Göppingen, dem die Verursachung der Sprengstoffexplosion und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird, da er den Böller geworfen haben soll. Nach der Explosion erfolgte seine Festnahme, und er befindet sich seither in Untersuchungshaft, wobei ihm eine mehrjährige Freiheitsstrafe droht. Zusätzlich sind drei Männer im Alter von 28, 31 und 35 Jahren angeklagt, denen Beihilfe zur Tat vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft identifiziert alle vier Angeklagten als Hoffenheim-Fans, die sich im Gästebereich aufhielten. Das Spiel wurde aufgrund der Explosion für mehrere Minuten unterbrochen und endete mit einem 1:1-Unentschieden.

Böllerexplosion im Bundesligaspiel: Fünf Kinder unter den Verletzten

Der von den Ermittlern sogenannte Mamba-Böller, der für den Vorfall verantwortlich ist, war erheblich stärker und gefährlicher als gewöhnliche Silvesterböller. Unter den 14 verletzten Zuschauern befanden sich auch fünf Kinder. Sie erlitten nach Angaben der Anklage Knalltraumata und weitere Verletzungen, deren Auswirkungen einige sogar noch Monate später spürten. Der Prozess zieht auch wegen des Vorsitzenden Richters Christoph Kern, der als führender Fußballfunktionär und ehrenamtlicher Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes tätig ist, Aufmerksamkeit auf sich. Kerns Strafkammer wurde aufgrund der Gerichtsordnung mit dem Fall betraut. Ein Antrag auf Befangenheit gegen Kern, gestellt von der Verteidigung wegen seiner Verbandsaktivitäten, wurde vom Gericht vor Kurzem jedoch zurückgewiesen.