Er kniete vor 50.000 Fans nieder: Ermittlungen gegen Amateur-Schiedsrichter wegen möglicher Falschangaben?
Köln – Mit seiner Geschichte sorgte Amateur-Schiedsrichter Pascal Kaiser (27) bundesweit für Aufsehen: Vor etwa 50.000 Zuschauern stellte er beim Bundesligaspiel zwischen dem 1. FC Köln und dem VfL Wolfsburg vor seiner Partnerin die alles entscheidende Frage auf die Knie gegangen. Doch nun könnte ihm rechtlicher Ärger drohen.
Der Hintergrund sind zahlreiche Drohungen per E-Mail sowie zwei mutmaßliche Übergriffe auf den 27-Jährigen, die einige Tage nach dem Antrag stattgefunden haben sollen und die Kaiser selbst über soziale Netzwerke öffentlich gemacht hatte. So postete er auf seinem Instagram-Profil unter anderem ein Bild, das ihn mit einem blauen, geschwollenen Auge zeigt.
Vor allem in den sozialen Medien verbreitete sich die Geschichte anschließend rasant. Viele Nutzer vermuteten hinter den Attacken homophobe Beweggründe.
Auch der 1. FC Köln meldete sich zu Wort und verurteilte die Angriffe scharf: "Der purer Hass, der hinter dieser feigen Tat steht, zeigt auf abscheuliche Weise, wie wichtig unser gemeinsames Engagement als FC-Familie gegen jegliche Form von Gewalt ist", schrieb der Verein auf Instagram.
Mittlerweile hat sich die Situation jedoch gewandelt: Laut dem "Kölner Stadt-Anzeiger" hegt die Kölner Staatsanwaltschaft den Verdacht, dass Kaiser und sein Lebenspartner sowohl die Drohungen als auch die Übergriffe möglicherweise inszeniert haben könnten.
Wie weiter berichtet wird, gelangten IT-Forensiker der Kölner Polizei im Zuge der Ermittlungen auf diese Spur. Während einer Wohnungsdurchsuchung wurden deshalb zahlreiche Speichergeräte, darunter die Mobiltelefone von Kaiser und seinem Verlobten, beschlagnahmt, die nun analysiert werden sollen.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber dem Medium außerdem, "dass gegen einen in Wermelskirchen ansässigen Mann Ermittlungen wegen des Verdachts des Vortäuschens von Straftaten eingeleitet wurden".
Ob es sich dabei tatsächlich um Kaiser handelt, wollte der Sprecher jedoch unter Berufung auf die im Verfahren geltende Unschuldsvermutung und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten nicht bestätigen.