Verdacht auf illegale Beschäftigung: Sicherheitskräfte des 1. FC Köln unter Beobachtung der Ermittler
Von Ulf Zimmermann
Köln – Am Freitagabend während des Bundesliga-Heimspiels des 1. FC Köln gegen den VfL Wolfsburg haben das Kölner Zollamt und das Ordnungsamt Kontrollen bei Sicherheitskräften durchgeführt.
Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, wurden insgesamt 57 Mitarbeiter von 13 verschiedenen Sicherheitsunternehmen überprüft. Bei fünf Personen gab es demnach Hinweise darauf, dass ihnen der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn nicht gezahlt wurde.
Der branchenübergreifende Mindestlohn lag im Jahr 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde. Seit dem 1. Januar dieses Jahres beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro.
Nach Angaben eines Sprechers besteht bei vier Personen der Verdacht auf Sozialleistungsmissbrauch, während bei zwei weiteren Beschäftigten Anzeichen für fehlende Sozialversicherungsmeldungen vorliegen.
Sozialleistungsmissbrauch liegt beispielsweise vor, wenn Personen Bürgergeld erhalten und ihr Einkommen aus einer Beschäftigung nicht oder nur teilweise angeben.
Das Zollamt der Rheinmetropole wird diese Verdachtsfälle nun durch umfassendere Prüfungen der jeweiligen Arbeitgeber weiter untersuchen.