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Union Berlin fordert Urteil des Schiedsgerichts nach Feuerzeug-Kontroverse

Von Jordan Raza

Berlin – Nachdem der 1. FC Union Berlin bereits zwei juristische Rückschläge hinnehmen musste, wurde nun das Ständige Schiedsgericht als letzte Instanz angerufen.

Der Bundesligist aus der Hauptstadt hofft, dem Verfahren rund um den Feuerzeug-Vorfall damit noch eine Wende zu verleihen.

In einer Mitteilung hieß es: "Mit dieser Schiedsklage soll das Urteil des DFB-Bundesgerichts vom 28.02.2025 sowie das des DFB-Sportgerichts vom 09.01.2025 bezüglich der Spielwertung des Begegnung gegen den VfL Bochum am 14. Spieltag für nichtig erklärt werden."

Nach dem umstrittenen Spiel gegen Bochum mussten die Berliner Ende Februar bereits den zweiten juristischen Misserfolg verkraften. Das DFB-Bundesgericht bestätigte dabei das erstinstanzliche Urteil, wodurch das ursprünglich mit 1:1 beendete Spiel rückwirkend mit 0:2 bewertet wurde.

Im Dezember kam es zuvor im Spiel zu einem Vorfall, bei dem ein Zuschauer den VfL-Torhüter Patrick Drewes (32) mit einem Feuerzeug am Kopf traf. Nach einer längeren Spielunterbrechung einigten sich beide Mannschaften in den Schlussminuten auf einen Nicht-Angriffspakt.

Das Ständige Schiedsgericht ist für alle Konflikte zwischen einem Profiverein und dem Deutschen Fußball-Bund beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga zuständig.

Die Entscheidung von Seiten des Gerichts besitzt auch aus sportlicher Perspektive eine immense Bedeutung, da sowohl Union als auch Bochum im Abstiegskampf auf jeden Punkt angewiesen sind.

Die Berliner kündigten bereits am Dienstag an, die Klage fristgerecht einreichen zu wollen. Nach Informationen der dpa strebt das Schiedsgericht ein zügiges Urteil an, um noch vor dem Saisonende Tabellensicherheit zu schaffen.

Union Berlin kritisierte das Urteil des DFB-Bundesgerichts scharf. "Das Gericht wurde vom VfL Bochum sowie vom Kontrollausschuss unter Druck gesetzt, ein politisches Signal zu senden – was nur unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung möglich war", so eine Stellungnahme der Berliner. Zudem werden derzeit zivilrechtliche Schritte geprüft.