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Streit um Schalke-Star und seinen Hund: Wer spricht hier die Wahrheit?

Gelsenkirchen – Der Konflikt um den Hund des Fußballprofis Moussa Sylla (25) vom FC Schalke 04 eskaliert zunehmend. Nachdem Sylla beschuldigt wurde, seinen American Bully einfach zurückgelassen zu haben, reagiert der Franzose nun vehement auf die Vorwürfe.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

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Bild und WAZ berichteten, dass die Familie ihren Hund namens „Ghosty“ am 8. Juni bei einer Hundesitterin zurückließ und das Tier mittlerweile im Tierheim Essen untergebracht ist.

Der Grund dafür soll laut der Betreuerin sein, dass die Syllas keinen Kontakt mehr aufnehmen, ihre Nachrichten ignorieren und den Hund somit nicht abgeholt haben.

Nun äußert sich der Stürmer über eine Erklärung seines Anwalts und stellt die Situation ganz anders dar: Angeblich sei es vielmehr die Hundesitterin, die den Kontakt zur Familie abgebrochen habe und den Hund nicht zurückgeben wolle.

„Es ist unbedingt klarzustellen, dass Ghost niemals ausgesetzt wurde. Die Betreuerin hält den Hund sowie sämtliche offiziellen Papiere zu Unrecht zurück und versucht auf unlautere Weise, Eigentumsansprüche geltend zu machen. Zudem soll sie von meinen Mandanten unter dem Vorwand einer Spende an ihren Tierschutzverein eine Geldzahlung gefordert haben, um den Hund herauszugeben“, heißt es in dem vom Anwalt verfassten Statement, das von der Bild veröffentlicht wurde.

Die Familie Sylla wirft der Frau somit nicht nur vor, den Hund entführt zu haben, sondern auch Erpressung betrieben zu haben.

Aus der Stellungnahme geht außerdem hervor, dass der Hund eigentlich „Luffy“ heiße. Die Betreuerin habe ihm jedoch eigenmächtig den Namen „Ghosty“ gegeben und bewusst den Kontakt zur Familie abgebrochen.

„Herr Moussa Sylla und seine Familie sehen sich seit mehreren Tagen einer Medienkampagne ausgesetzt, die auf falschen, verzerrten und aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen beruht. Ohne sorgfältige Prüfung der Fakten wurden unbegründete und manipulierte Anschuldigungen verbreitet“, heißt es weiter.

Im Tierheim erhielt der Hund offenbar einen weiteren neuen Namen: „Brezel“. Es handelt sich bei dem Tier um einen American Pitbull mit Anteilen eines Staffordshire, weswegen er als sogenannter Listenhund gilt.

Aus diesem Grund hätte der Hund nicht ohne entsprechende Dokumente nach Deutschland gebracht werden dürfen. Für den Fußballer besteht nun das Risiko einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder zumindest einer Geldstrafe.

Bevor Sylla über seinen Anwalt Stellung bezog, ließ er offenbar über die Schalke-Geschäftsstelle mitteilen, dass er keine Verwendung mehr für den Hund habe. Das letzte Wort in diesem tierischen Streit ist somit sicherlich noch nicht gesprochen.