Rückschlag für Ex-Präsidentin Polster: OLG bestätigt Wirksamkeit der CFC-Kündigung
Chemnitz – Ein überraschendes Ende eines langjährigen Rechtsstreits und eine deutliche Niederlage für die ehemalige Präsidentin des Chemnitzer FC, Romy Polster!
Am Mittwoch verkündete das Oberlandesgericht Dresden im Berufungsverfahren zum Cateringvertrag zwischen der Chemnitzer FC Fußball GmbH und der Polster Sport Catering GmbH sein Urteil in zweiter Instanz.
Der Vorsitzende Richter Ulf Johannes Dieker erklärte während der Verkündung, dass die außerordentliche fristlose Kündigung rechtlich wirksam sei. Eine Zulassung der Revision wurde abgelehnt.
Das Landgericht Chemnitz hatte im August 2024 die Kündigungen der Catering-Verträge, die im August und September 2023 ausgesprochen worden waren, noch als unwirksam bewertet.
Damals äußerte CFC-Geschäftsführer Uwe Hildebrand: „Wir vertreten eine abweichende Rechtsmeinung als das Landgericht und werden die Mitglieder unseres Hauptgesellschafters, des CFC e.V., in die nächsten Schritte einbinden, um die Entscheidungen auf eine möglichst breite Basis zu stellen.“
Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im September 2024 stimmten die CFC-Mitglieder trotz möglicher Kostenrisiken mit überwältigender Mehrheit von 93,38 Prozent für den Gang vor das Oberlandesgericht.
Dem Urteil des OLG vorausgegangen waren insgesamt drei Verhandlungstermine seit Dezember 2025, in denen unter anderem Zeugen beider Parteien angehört wurden.
Im Berufungsverfahren lag der Fokus vor allem auf der Frage, ob die vom CFC vor mehr als zweieinhalb Jahren ausgesprochene Kündigung rechtswirksam ist. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus und wird den Parteien in den nächsten Tagen zugestellt.
In einer Pressemitteilung des Regionalligisten erklärte CFC-Geschäftsführer Uwe Hildebrand am Mittwoch: „Wir nehmen das Urteil mit Respekt zur Kenntnis und sind erleichtert, dass dieses langwierige Verfahren nun abgeschlossen ist und für alle Beteiligten Klarheit geschaffen wurde. Juristische Auseinandersetzungen sind nie angenehm. Für uns als Verein gilt es jetzt, nach vorne zu schauen und eine stabile sowie zukunftsfähige Catering-Lösung zu entwickeln.“
Der Wechsel zu einem neuen verlässlichen Catering-Partner werde „in enger Zusammenarbeit mit dem Stadionbetreiber mit der erforderlichen Sorgfalt und Ruhe erfolgen. Dabei behalten wir stets die Interessen des Vereins, seiner Partner und unserer Fans im Blick“, so Hildebrand weiter.
Rechtsanwältin Annette Neuerburg, die gemeinsam mit ihrem Kollegen Adrian Peters den CFC in diesem langjährigen Verfahren erfolgreich vertreten hat, fügte hinzu: „Das Gericht hat sich in der zweiten Instanz intensiv mit dem Sachverhalt beschäftigt. Die Revision wurde nicht zugelassen. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Gegenseite die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde prüfen wird. Unabhängig davon freue ich mich, dass das Gericht die im Verlauf des Verfahrens ausgesprochene Kündigung als wirksam anerkannt hat.“