Keine Lösung in Sicht: Herthas langwieriger Millionenstreit mit Bobic geht in die nächste Runde
Von David Langenbein
Berlin – Ein Ende ist weiterhin nicht abzusehen: Im seit Jahren andauernden finanziellen Rechtsstreit mit dem ehemaligen Geschäftsführer Fredi Bobic (54) legt Hertha BSC auch im zweiten Verfahren Berufung ein.
Wie ein Sprecher des Berliner Kammergerichts der dpa mitteilte, findet das Verfahren dort statt. Auch die Zeitung „Bild“ berichtete darüber. Damit nimmt der mittlerweile über zweieinhalb Jahre andauernde Streit eine weitere Wendung.
Der Sprecher erläuterte, dass nun überprüft werde, ob das Ende September vom Landgericht gefällte Vorbehaltsurteil auf einer Rechtsverletzung beruht oder ob die zugrundeliegenden Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten.
Im Urkundenprozess hatte das Gericht entschieden, dass Hertha seinem früheren Geschäftsführer 3,35 Millionen Euro brutto zahlen muss. Hinzu kommen Zinsen, wodurch sich die Summe auf über vier Millionen Euro erhöhen dürfte.
Auch die Verfahrenskosten trägt der Verein. Selbst im Falle einer Abweisung der Berufung könnte es zu einem weiteren Verfahren kommen, das dann als regulärer Zivilprozess mit voller Beweisaufnahme geführt wird.
Der 54-jährige Bobic hatte nach seiner ordentlichen sowie außerordentlichen Kündigung in zwei separaten Verfahren Klage eingereicht. Im zweiten Verfahren gab das Landgericht seiner Klage gegen die außerordentliche Kündigung statt.
Hiergegen legte Hertha ebenfalls Berufung ein, die jedoch vom Kammergericht zurückgewiesen wurde. Gegen diese Entscheidung besteht die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen.