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Urteil als „unangemessen“ kritisiert: Lok Leipzig legt Einspruch nach Rassismus-Vorfall ein

Leipzig – Nach der Verhängung strenger Sanktionen durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen den Regionalligisten Lok Leipzig aufgrund rassistischer Äußerungen, wehrt sich der Verein nun vehement gegen das Urteil und bezeichnet es als „unangemessen“.

Im DFB-Pokalspiel gegen den Zweitligisten FC Schalke 04 hatten Anhänger des traditionsreichen Leipziger Klubs den Schalke-Spieler Christopher Antwi-Adjei (31) nahezu durchgehend mit rassistischen Beleidigungen konfrontiert.

Obwohl sich Lok später bei dem betroffenen Spieler entschuldigte und versuchte, die verantwortlichen Personen zu identifizieren, genügte dies dem Sportgericht nicht als mildernder Umstand.

Die verhängte Strafe sieht eine Geldbuße in Höhe von 30.000 Euro vor, wovon 10.000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus verwendet werden dürfen.

Zudem ist der Verein verpflichtet, sein nächstes Heimspiel im DFB-Pokal vor teilweise ohne Zuschauer auszutragen, was zusätzliche finanzielle Einbußen zur Folge hat.

Der Klub bezeichnet diese harte Sanktion als völlig unangemessen, wie er unmittelbar nach der Urteilsverkündung mitteilte.

Die Vorfälle, die von „einzelnen Idioten“ ausgingen, seien für Lok Leipzig schon lange eine Belastung. Solche Ausraster führten immer wieder zu erheblichen Schäden für den Verein.

Das Urteil möchte der Klub jedoch nicht einfach akzeptieren und hat deshalb offiziell Einspruch angekündigt.

In einer Presseerklärung heißt es: „Rassismus ist schlichtweg widerlich und darf keinerlei Toleranz erfahren!“

Seit vielen Jahren engagiert sich Lok Leipzig aktiv gegen Rassismus und besitzt in all seinen Herren- und Jugendmannschaften Spieler mit Migrationshintergrund.

Auch zukünftig will man konsequent gegen Rassismus vorgehen und solche Vorfälle nicht unbeachtet lassen.

Gleichzeitig weist Geschäftsführer Martin Mieth darauf hin, dass der mögliche Teilausschluss von Fans beim nächsten DFB-Pokalspiel eine Gesamtstrafe im hohen fünfstelligen Bereich bedeutet – ein Betrag, der deutlich über einem Prozent des Jahresumsatzes des Vereins liegt.

Falls das Urteil auch nach dem Einspruch Bestand haben sollte, plant der Regionalligist, die Kosten auf die tatsächlichen Verursacher umzulegen.

Kann dies nicht realisiert werden, müsse man „überlegen, an welchen Stellen Einsparungen möglich sind, was dann jedoch auf Kosten der Weiterentwicklung von Infrastruktur und Mannschaft gehe“, so Mieth abschließend.