"Tiefe Enttäuschung": Früherer Kapitän klagt gegen seinen ehemaligen Club in der 2. Liga!
Es schien, als wäre die Trennung zwischen Jerôme Gondorf (36), dem ehemaligen Kapitän des Karlsruher SC, und dem Club einvernehmlich erfolgt - zumindest dachte man das. Doch nun hat Gondorf seinen früheren Verein verklagt, was beim KSC für Verwunderung sorgt.
Als Gondorf im letzten Februar, nach vierjähriger Zugehörigkeit zum KSC und dreieinhalb Jahren als Kapitän, sein Karriereende ankündigte, verabschiedete ihn der Club im Mai mit emotionalen Worten.
Einige Monate später scheinen die Fronten allerdings komplett verhärtet zu sein. Wie der Karlsruher SC am gestrigen Donnerstag bekannt gab, hat der 36-Jährige beim Arbeitsgericht Klage eingereicht.
Zu Beginn des Jahres hatte Gondorf ein erstes Angebot für eine Vertragsverlängerung erhalten, so der Club. Ohne weitere Diskussionen über dieses Angebot informierte Gondorf dann aber im Februar sowohl den KSC als auch die Öffentlichkeit über sein Karriereende.
"Aus tiefstem Herzen habe ich die Entscheidung getroffen, dass es nun vorbei ist. Ich will auf meinen Körper hören und mehr Zeit mit meiner Familie verbringen", erklärte der defensive Mittelfeldspieler damals und betonte, er bleibe ein Fan des KSC und wünsche dem Team alles Gute.
Nun scheint von diesen Worten allerdings wenig übrig zu sein. Stattdessen finden Gondorf und der Zweitligist sich vor Gericht wieder!
Jerôme Gondorf verklagt den KSC wegen einer mutmaßlichen Vertragsverlängerung
Angeblich war der in Karlsruhe geborene ehemalige Jugendspieler der Blau-Weißen der Meinung, sein auslaufender Vertrag sei bereits zu denselben finanziellen Bedingungen verlängert worden.
Dies führte dazu, dass Gondorf im Juli Klage einreichte, entgegen seiner ursprünglichen Aussagen und Haltung, wie vom KSC hervorgehoben wurde.
Der Club zeigt sich "sehr enttäuscht" über die Haltung seines langjährigen Kapitäns und empfindet diese als "befremdlich".
Wegen des laufenden Verfahrens können keine weiteren Aussagen getroffen werden. Ein erster Termin zur Güteverhandlung ist für den 20. August angesetzt.