HSV bezieht erneut Stellung zum Fall Stefan Kuntz: „Überzeugende Hinweise“
Hamburg – Der Fall sorgt weiterhin für Aufsehen! Nachdem der ehemalige HSV-Sportvorstand Stefan Kuntz (63) kürzlich in einem Interview seine angebliche Fehlverhalten zurückgewiesen hat, reagierte am Montag der Aufsichtsrat des Vereins.
In einer offiziellen Erklärung sah sich das Kontrollgremium veranlasst, zu drei Aspekten eine Klarstellung vorzunehmen.
Zunächst heißt es in der Mitteilung, dass dem Verein glaubhafte Anhaltspunkte für schwerwiegende Pflichtverstöße vorliegen. Das berichtete Fehlverhalten, bei dem Kuntz Mitarbeiterinnen sexuell belästigt haben soll, wurde von mehreren Personen unabhängig voneinander geschildert.
Vor diesem Hintergrund sah sich der Aufsichtsrat zum Eingreifen verpflichtet, nicht zuletzt, um die Werte des Clubs zu schützen. Außerdem betonte man die Verantwortung gegenüber den Beschäftigten.
Als zweiten Punkt wurde die wiederholte Möglichkeit einer Anhörung hervorgehoben. Kuntz hatte angegeben, ihm sei nie Gelegenheit gegeben worden, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Diese Darstellung weist der HSV entschieden zurück.
Am 18. Dezember soll der Ex-Nationalspieler über die gegen ihn laufenden Untersuchungen informiert worden sein. Einen Tag später wurden seinen Rechtsvertretern anonymisierte Zeugenaussagen übermittelt.
Kuntz hatte sich bereit erklärt, zu den Anschuldigungen Stellung zu beziehen, wie er Mitgliedern des Aufsichtsrats am 20. Dezember mitgeteilt habe. Es wurden zwei Termine vorgeschlagen, die Kuntz und seine Anwälte jedoch nicht wahrnahmen. Anschließend wurden zwei weitere Termine angeboten, die vom 63-Jährigen und seinen Rechtsbeiständen entweder verschoben oder abgesagt wurden.
Nach einem Wechsel der Anwälte war für den 29. Dezember ein Treffen geplant, bei dem das eigentliche Thema jedoch nicht angesprochen wurde. Stattdessen soll Kuntz die Gelegenheit genutzt haben, um über einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln. Ein persönliches Erscheinen lehnte er ab.
Den neuen Vertretern des ehemaligen Sportvorstands wurde angeboten, die Vorwürfe zur Prüfung zu erhalten. Diese lehnten jedoch ab mit der Begründung, ihnen seien die Anschuldigungen bereits bekannt.
Abschließend widersprach der Aufsichtsrat der Behauptung, Kuntz’ Anhörung hätte zum Bekanntwerden der Vorwürfe führen können. Kuntz habe sich letztlich für eine Aufhebungsvereinbarung entschieden und zudem vorgeschlagen, seine Strafanzeige zurückzuziehen. Die Trennung sollte daraufhin vertraulich ablaufen. Das Gremium hat inzwischen Kenntnis davon, dass ein Teil des Inhalts der Strafanzeige von Kuntz nicht der Realität entspreche.
Der Aufsichtsrat bedauert sehr, erneut zu einer Stellungnahme gezwungen gewesen zu sein.