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Teurer Kompromiss zeichnet sich ab: So viel müsste Hertha an Bobic zahlen

Von David Langenbein

Berlin – Im Streit um mehrere Millionen Euro nähern sich Hertha BSC und der ehemalige Geschäftsführer Fredi Bobic (53) einer Einigung.

Das Wichtigste in Kürze

KI-basierte Zusammenfassung des Artikels

Das Berliner Landgericht plant, den Parteien einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten. Dabei würde Hertha Bobic eine Summe von 3,2 Millionen Euro zahlen und zusätzlich den Großteil der Anwalts- sowie Gerichtskosten für die beiden anhängigen Verfahren tragen.

„Ich hoffe sehr, dass damit eine abschließende Lösung gefunden wird. Ich bin mit der Verfahrensführung und dem Richter äußerst zufrieden“, äußerte sich Bobic nach der Sitzung.

Der vom Gericht vorgeschlagene Kompromiss orientiert sich an einem Vorschlag der Anwälte von Bobic, Maximilian Schmidt und Matthias Weidmann. Johan-Michel Menke, Vertreter von Hertha, bezeichnete den Vorschlag als „realistisch“ und kündigte seine Unterstützung an.

Der Zweitligist bat allerdings um eine Frist von drei Wochen zur Annahme, unter anderem wegen des laufenden Lizenzierungsprozesses, erklärte Menke.

Nach seiner regulären und außerordentlichen Kündigung Anfang 2023 hatte Bobic Ansprüche auf Gehaltszahlungen für den Zeitraum von Februar bis April 2023 in Höhe von 594.000 Euro sowie auf eine vertraglich vereinbarte Abfindung von über 2,7 Millionen Euro geltend gemacht.

Für diese Forderungen sind zwei Verfahren anhängig. Im ersten Verfahren wurde die ordentliche Kündigung als rechtswirksam, die außerordentliche jedoch als unwirksam eingestuft, weshalb Bobic Anspruch auf die Zahlungen hat.

Hertha legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts steht noch aus.

Das zweite Verfahren, das am Donnerstag stattfand, ist ein Urkundenprozess, mit dem Bobic einen Vollstreckungstitel gegen Hertha durchsetzen wollte. Ein Vergleich würde beide Prozesse beenden.