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Hansa Rostock verliert endgültig im Streit um Nachholspiel

Von Claas Hennig

Rostock – Der FC Hansa Rostock hat im Konflikt bezüglich des Drittliga-Spiels bei der SpVgg Unterhaching vor dem Ständigen Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) endgültig eine Niederlage einstecken müssen. Das unabhängige Gremium wies die Klage der Rostocker gegen die kurzfristige Absage der Begegnung im März als unzulässig und unbegründet zurück.

Bereits zuvor war der Verein aus Mecklenburg-Vorpommern mit einem Widerspruch vor dem DFB-Spielausschuss sowie einer Verwaltungsbeschwerde beim Bundesgericht des Verbands gescheitert.

Das Spiel der Rostocker in Unterhaching, angesetzt für den 26. Spieltag der vergangenen Saison, war kurzfristig abgesagt worden, weil die Gemeinde den Sportpark Unterhaching gesperrt hatte.

Als Begründung wurde ein unzureichendes Sicherheitskonzept für das als Hochrisikospiel eingestufte Duell genannt.

Das Nachholspiel fand schließlich am 7. Mai statt, wobei der FC Hansa mit 2:0 gegen den späteren Absteiger aus Bayern siegte.

Die Rostocker waren überzeugt, dass die Verlegung auf das Verschulden von Unterhaching zurückzuführen ist und dies einer Nichtteilnahme gleichkäme. Trotz des sportlichen Erfolgs wurde der Rechtsstreit bewusst weitergeführt – mit dem Ziel, eine grundsätzliche Entscheidung herbeizuführen, erklärte Hansa in einer offiziellen Stellungnahme.

Der Verein teilte auf seiner Webseite mit, dass das Verfahren nun abgeschlossen sei. „Gegen den Schiedsspruch bestehen keine Rechtsmittel mehr, um eine Klärung der Sachverhalte zu erwirken.“ Dies sei für den FC Hansa ärgerlich, da durch die Spielverlegung nachweislich zusätzlicher Aufwand und Kosten entstanden seien. Trotz des formellen Endes des Verfahrens setzen die Rostocker auf eine „grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Regelungen für solche Fälle durch den DFB, um zukünftige Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.“