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Meinung zu Ausschreitungen in Rostock: Punktabzüge müssen als Sanktion erfolgen

Rostock – Die Fans der Hansa haben es der Politik geradezu in den Schoß gelegt. Fangruppen fordern, dass bei Einsatz von Pyrotechnik keine Strafen mehr verhängt werden. Die Ereignisse am Samstag verdeutlichten jedoch, warum dies nicht möglich ist. Gleichzeitig wird die Debatte über die Polizeikosten wieder aufflammen, da laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts diese künftig auf die Vereine umgelegt werden können.

Die Annahme, Geldstrafen würden, besonders als Hauptquelle von Bußgeldern für den DFB, keine nachhaltige Wirkung erzielen, führt dazu, dass die Fans diese Maßnahmen ablehnen. Ich teile diese Ansicht – solange eine Pyro-Performance zu einer choreografierten Lichtshow geworden ist, die niemandem schadet, abgesehen vom unangenehmen Geruch.

In Rostock hingegen ist es unabdingbar, mit strengen Sanktionen zu antworten. Mit dem Leben von Menschen zu spielen – und nichts anderes haben es die Hansa-Anhänger getan – stellt ein absolutes Tabu dar!

Während finanzielle Strafen für die Vereine womöglich weniger problematisch sein mögen, sorgen Punktabzüge sicherlich für erheblichen Unmut. Die Anhänger müssen spüren, dass ihr geliebter Verein ins Straucheln gerät und dass sie selbst für die Konsequenzen mitverantwortlich sind. Sollten die Abzüge dazu führen, dass ein Aufstieg verwehrt oder ein Abstieg besiegelt wird, so möge das Konsequenzen nach sich ziehen.

Einige Bundesländer werden künftig mit dem Finger auf Rostock zeigen und dabei das Urteil der Gerichte mit einem wissenden Lächeln unterstreichen. Polizeieinsätze sind schließlich kostenintensiv.

Doch wenn die Einsatzkräfte – wie im Fall der Hansa – über längere Zeit lediglich untätig danebenstehen und abwarten, anstatt sofort einzugreifen, verliert dies schließlich jede Relevanz. Denn das gleiche unheilvolle Ergebnis würde auch ohne ihr Zutun eintreten. Somit erscheinen sie sinnlos, wenn es ihre Aufgabe ist, Schutz zu bieten und nicht nur als stille Beobachter aufzutreten.