Nach Gewaltausbruch: Jena verhängt Stadionverbote gegen Fußballanhänger
Jena/Leipzig – Es kam zu äußerst unschönen Szenen! Bei der Regionalliga-Begegnung zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und der BSG Chemie Leipzig im November 2024 gerieten einige Fans völlig außer Kontrolle – heftige Ausschreitungen waren die Folge. Jetzt hat die Stadtverwaltung insgesamt 61 Hausverbote ausgesprochen.
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Bereits vor dem Anpfiff war die Stimmung angespannt. Etwa 350 Jena-Anhänger zogen durch die Innenstadt und setzten Pyrotechnik ein. Die Polizei musste mit Gewalt einschreiten.
Während des Spiels heizten sich die verfeindeten Ultra-Gruppen immer weiter gegenseitig auf. Nach der deutlichen Niederlage Leipzigs (0:5) verloren einige Leipziger Ultras völlig die Kontrolle und warfen Feuerwerkskörper in Richtung der Jena-Fans.
Die Lage eskalierte vollends! Beide Fangruppen öffneten die Puffertore und gingen gewaltsam aufeinander los. Ergebnis: 79 Verletzte.
Die Stadt Jena reagierte prompt: Am Mittwoch teilte das Rathaus mit, dass 61 Stadionverbote erlassen wurden – wie sich diese auf die jeweiligen Fanlager verteilen, ist bisher nicht bekannt. Bereits im Frühjahr hatten die Behörden 14 Personen ein Stadionverbot ausgesprochen.
Bürgermeister Benjamin Koppe (CDU) begründet die Maßnahmen wie folgt: "Wir sehen uns als Kommune in der Pflicht, konsequent gegen sicherheitsgefährdendes Verhalten vorzugehen. Die Hausverbote sollen alle schützen, die friedlich ein Fußballspiel besuchen und den FC Carl Zeiss Jena unterstützen möchten."
Die verhängten Stadionverbote gelten für die Dauer von einem Jahr und umfassen sämtliche Heimspiele des FC Carl Zeiss Jena. Während dieser Spiele ist es den betroffenen Anhängern untersagt, das Stadiongelände zu betreten. Abschließend erklärt der Bürgermeister: "Fußball soll in Jena ein gemeinsames und positives Erlebnis für alle Fans bleiben."
Parallel dazu dauern die Ermittlungen gegen die gewalttätigen Fußballanhänger an. Ihnen wird Landfriedensbruch vorgeworfen, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße geahndet werden kann.