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Mann kletterte beim EM-Spiel unter das Stadiondach: Diese hohe Summe soll er jetzt begleichen

Von Oliver Auster

Dortmund – Die Kletteraktion unter das Dach des Dortmunder Stadions während des EM-Achtelfinales im Juni vergangenen Jahres hat für einen damals 21-jährigen Osnabrücker ein kostspieliges Nachspiel: Die Polizei hat ihm laut eigenen Angaben einen Bescheid über 12.076,93 Euro für die entstandenen Einsatzkosten zugestellt.

Insgesamt waren 108 Polizistinnen und Polizisten an dem Einsatz beteiligt, darunter auch ein Spezialeinsatzkommando (SEK).

„Der Großteil der Summe, nämlich 9.973,00 Euro, entfällt auf die Personalkosten der Einsatzkräfte“, erklärte ein Sprecher der Dortmunder Polizei gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Darüber hinaus fielen noch Ausgaben für die Überprüfung und Sicherstellung des Rucksacks durch Beamte des Landeskriminalamtes NRW sowie für den Einsatz eines Polizeihubschraubers an.

Bislang musste der junge Mann lediglich einen Strafbefehl über 1.050 Euro wegen Hausfriedensbruchs begleichen. Nun sollen zusätzlich die Kosten für den Polizeieinsatz hinzukommen, wie ein Polizeisprecher erläuterte. Die genaue Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Der Mann war beim EM-Viertelfinale zwischen Deutschland und Dänemark unter dem Stadiondach entdeckt worden. Laut Angaben des „Spiegel“ war er bereits am Vorabend dorthin geklettert, um Fotos zu machen.

Dem Bericht zufolge gehört er zur sogenannten „Roofer“-Szene, also zu Personen, die sich in waghalsige Höhen begeben. Im Oktober sei er zudem am Ulmer Münster aufgefallen.

Bei der Festnahme haben Spezialisten des Landeskriminalamtes laut Polizeisprecher den Rucksack auf Sprengstoff untersucht und dabei eine Kameraausrüstung gefunden. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der junge Mann „Fotos vom Dach aufnehmen wollte“.

Der Betroffene erhält von der Polizei die Möglichkeit, „sich vor der Ausstellung eines Gebührenbescheids zu der Angelegenheit zu äußern“.

Der Anwalt des Osnabrückers kündigte im „Spiegel“ bereits an, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Sicherheitskräfte seien schließlich ohnehin vor Ort gewesen. Nach Angaben der Polizei kann der Mann Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einreichen. Auf Antrag ist zudem „eine Ratenzahlung möglich“.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (72, CDU) unterstützt die Entscheidung, dem jungen Mann die Kosten in Rechnung zu stellen. Er bezeichnet dies als „absolut richtig“ und ein wichtiges Signal an alle, sich an die geltenden Regeln zu halten.