Niederlage im Gericht: FIFA-Transferregelungen widersprechen EU-Recht!
Luxemburg - Muss die FIFA ihr Transfersystem umbauen? Offensichtlich stehen die Transferbestimmungen der FIFA im Konflikt mit dem EU-Recht.
So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am vergangenen Freitag.
Einem Urteil vorausgegangen war die Beschwerde des französischen Ex-Profifußballers Lassana Diarra (39). Der vormalige Mittelfeldspieler von Real Madrid wechselte 2013 zu Lokomotive Moskau, fand dort jedoch nicht sein Glück.
Nach nur einem Jahr löste er seinen Vertrag in der Hauptstadt Russlands auf, während der Verein eine Kompensation forderte und Diarra auf seinen ausbleibenden Lohn pochte.
Doch besonders kompliziert wurde ein anschließender Wechsel zu Charleroi, einem Erstliga-Club in Belgien, da nach den FIFA-Regeln der neue Club für eine mögliche Kompensation aufkommen müsste. Deshalb kam der Transfer letztendlich nicht zustande.
Daraufhin strengte der 34-fache Nationalspieler Frankreichs eine Klage gegen den belgischen Fußballverband und die FIFA an. Der Fall wurde vom deutschen Nachbarland schlussendlich an den EuGH weitergeleitet. Die Richter in Luxemburg befanden, dass die FIFA mit ihren Regulierungen das Ziel weit verfehle.
"Die Bestimmungen fügen den Spielern sowie den Clubs signifikante rechtliche, unvorhersehbare und möglicherweise sehr hohe finanzielle und beträchtliche sportliche Risiken zu", wurde in einer Mitteilung des Gerichts erklärt.
Der Streitwert beläuft sich auf sechs Millionen Euro
Obwohl einige Vorschriften durchaus dazu dienen, eine gewisse Stabilität in den Teams zu sichern, übertritt die FIFA hier eine Grenze, so das Urteil des EuGH.
Der Fall Diarra geht nun zurück an die belgische Justiz, welche die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs beachten muss.
Der ehemalige Spieler fordert einen Schadenersatz sowie entgangenen Lohn in Gesamthöhe von sechs Millionen Euro.
Ursprungsmeldung um 11.01 Uhr, zuletzt aktualisiert um 11.21 Uhr.