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Feuerzeug-Zwischenfall bei Union Berlin: Urteil steht fest

Von Ulrike John, Jordan Raza

Berlin – Ein Punkt wurde aus Bochum mitgenommen, ein anderer aber auch eingebüßt: Im Fall des Feuerzeugwurfs ist nun das endgültige Urteil gefällt worden. Das Bundesliga-Spiel des 1. FC Union Berlin gegen Bochum wird nach dem Wurf eines Feuerzeugs auf VfL-Keeper Patrick Drewes (32) endgültig mit 2:0 für die Bochumer gewertet.

Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur hat das Ständige Schiedsgericht über vier Monate nach dem umstrittenen Spiel, das ursprünglich mit einem 1:1 endete, dieses Urteil gefällt.

Damit bestätigt das Schiedsgericht die Entscheidungen des Sport- sowie des Bundesgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Eine offizielle Stellungnahme des DFB wird im Laufe des Tages erwartet.

Für den Tabellenletzten aus Bochum stellt das Urteil einen letzten Hoffnungsschimmer im Kampf gegen den Abstieg dar. Da auch das Rückspiel gegen Union am Sonntag mit 1:1 endete, sind die Chancen des VfL auf den Klassenerhalt äußerst gering.

Derzeit liegt das Team von Trainer Dieter Hecking (60) vier Punkte hinter dem Relegationsplatz zurück. Sollte Bochum am Freitag das entscheidende Spiel in Heidenheim verlieren, wäre der siebte Abstieg aus der Bundesliga besiegelt.

Die Berliner hingegen haben ihren Verbleib in der Liga schon lange gesichert, weshalb die Entscheidung sportlich für sie keine Rolle mehr spielt.

Das Ständige Schiedsgericht ist für alle Streitigkeiten zwischen Profiklubs und dem DFB beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga (DFL) zuständig.

Die Begegnung im Stadion An der Alten Försterei wurde am 14. Dezember in der 92. Minute für über 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Torwart Drewes durch ein Feuerzeug aus dem Union-Block am Kopf getroffen und vom Platz getragen werden musste.

Das Spiel wurde danach vom Schiedsrichter Martin Petersen (40) ohne Drewes fortgesetzt und zu Ende gebracht. Da Bochum seine Auswechselkontingente bereits erschöpft hatte, übernahm Stürmer Philipp Hofmann (32) vorübergehend die Torwartposition. Beide Teams spielten in einem stillschweigenden Nichtangriffspakt den Ball nur hin und her, um die Partie zu Ende zu bringen.

Das DFB-Sportgericht hatte im Januar zunächst entschieden, dass Drewes durch den Feuerzeugwurf am Kopf verletzt wurde und Bochum dadurch benachteiligt sei. Aus diesem Grund wäre sogar ein Spielabbruch gerechtfertigt gewesen. Die Berufung der Berliner wurde im Februar vom DFB-Bundesgericht zurückgewiesen, das erste Urteil somit bestätigt.

Die Berliner hatten Drewes mehr oder weniger direkt Schauspielerei vorgeworfen. Sportgerichtsrichter Stephan Oberholz entgegnete dazu: „Für eine besondere Schauspieleinlage von Herrn Drewes oder für ein Komplott oder eine Schmierenkomödie liegen uns keine ausreichenden Hinweise vor.“