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Pyro-Unruhen im Stadion: 1. FC Köln zu empfindlicher Strafe verurteilt

Köln – Der berüchtigte 1. FC Köln muss tiefer in die Tasche greifen. Anlass hierfür war erneut das wiederholte Fehlverhalten der eigenen Anhänger.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) belegte den Zweitligisten mit einer Geldstrafe von insgesamt 316.400 Euro.

Ein beträchtlicher Teil dieser Summe (105.500 Euro) darf der Verein jedoch für eigene Maßnahmen zur Sicherheits- bzw. Gewaltprävention einsetzen – diese müssen allerdings bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres nachgewiesen werden, so die DFB-Mitteilung.

Konkret geht es um vier Vorfälle, in denen den Fans unsportliches Verhalten und das unerlaubte Zünden von Pyrotechnik zur Last gelegt wird: Das DFB-Pokalspiel gegen Hertha BSC am 4. Dezember 2024 sowie Ligaspiele gegen Kaiserslautern am 22. Dezember 2024 (15.600 Euro Strafe), gegen Elversberg am 25. Januar (1.800 Euro) und gegen Braunschweig am 1. Februar (8.400 Euro).

Besonders schwer wiegt das Heimspiel gegen den Berliner Klub: Da hier eine außergewöhnlich große Anzahl an pyrotechnischen Gegenständen gezündet wurde, was unter anderem zu einem verspäteten Anstoß führte, muss der Kölner Verein 290.600 Euro zahlen.

Bemerkenswert ist, dass der FC Köln noch mit einem blauen Auge davongekommen ist: Hätten die Verantwortlichen nicht zwei Täter identifizieren können, die in die Ausschreitungen verwickelt waren, hätte die verhängte Strafe vermutlich sogar doppelt so hoch ausfallen können, berichtet das DFB-Sportgericht.

Des Weiteren drohen dem Verein bei weiteren schwerwiegenden Pyro-Vorfällen im Kölner Zuschauerbereich auch Maßnahmen, die über reine Geldstrafen hinausgehen. Wie diese Sanktionen konkret aussehen könnten, ist noch unklar.

Zusätzlich könnten Auflagen in Betracht gezogen werden, so die DFB-Mitteilung.

Tabelle 2. Bundesliga

Die Reihenfolge der Tabelle in der 2. Bundesliga hat folgende Bedeutung: Der am Ende der Saison erstplatzierte Verein wird Zweitligameister und steigt in die 1. Bundesliga auf. Das Gleiche gilt für den zweiten Platz. Der Drittplatzierte muss sich mit dem drittletzten Team der Bundesliga um den Aufstieg bzw. den Verbleib in der höchsten deutschen Spielklasse messen.