Entlassung trotz gesichertem Klassenerhalt! Drittliga-Trainer zieht vor Gericht
Osnabrück – Obwohl Marco Antwerpen (53) den VfL Osnabrück in einer vermeintlich aussichtslosen Situation noch zum Verbleib in der 3. Liga führte, musste der Übungsleiter vor etwa eineinhalb Wochen seinen Posten räumen. Jetzt scheint es jedoch zu einer erneuten Begegnung zu kommen – vor Gericht.
Wie der Kicker berichtete, hat Antwerpen offenbar eine Klage gegen seine Kündigung eingereicht.
Auch sein Co-Trainer Frank Döpper (53), der ebenfalls nach Saisonende entlassen wurde, hat laut Angaben gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses geklagt.
Die gemeinsame Geschichte begann vielversprechend: Im Dezember übernahm Antwerpen den abstiegsbedrohten Drittligisten, der am Tabellenende stand, und verwandelte ihn in eines der stärksten Teams der Rückrunde.
Doch zum Saisonabschluss trübte sich das Bild: Drei der letzten vier Spiele wurden verloren, ebenso das Finale im Niedersachsen-Pokal, dessen Gewinn die Qualifikation für den DFB-Pokal bedeutet hätte.
Insbesondere beim verlorenen Endspiel gegen Blau-Weiß Lohne zeigte Osnabrück eine enttäuschende Leistung. Schnell machten Gerüchte die Runde, wonach das Verhältnis zwischen Trainer und Mannschaft bereits nach wenigen Monaten irreparabel gestört sei – kurz darauf folgte die Trennung, über die sich beide Seiten bislang nicht geäußert haben.
Die Kündigungsschutzklage legt jedoch nahe, dass es sich nicht um eine übliche Freistellung handelte, sondern Antwerpen und Döpper offenbar fristlos entlassen wurden.
Beim anstehenden Termin vor dem Arbeitsgericht wird es vermutlich darum gehen, ob die Kündigung rechtmäßig war – sollte dies nicht der Fall sein, müsste der VfL entweder weiterhin die Gehälter des Trainerteams bezahlen oder sich auf eine Abfindung mit Antwerpen und Döpper einigen.
Ein Nachfolger für Antwerpen wurde bei den Lila-Weißen weniger als zwei Wochen vor Trainingsbeginn bislang noch nicht präsentiert. Favoriten auf den Posten sollen aktuell Daniel Scherning (41) und Jan Zimmermann (45) sein.