107-facher Betrug! Ex-Nationaltorwart muss ins Gefängnis
Marburg – Seine erfolgreichsten Jahre hatte Eike Immel (64) in den 80er und 90er Jahren bei Borussia Dortmund, dem VfB Stuttgart sowie in der deutschen Nationalmannschaft. Doch mittlerweile befindet sich der ehemalige Torhüter auf einem Tiefpunkt: Er wurde zu einer Gefängnisstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt.
Kurzzusammenfassung
Das Amtsgericht Marburg sprach den 64-Jährigen am Donnerstag wegen Betrugs in 107 Fällen schuldig und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten, berichtete Bild.
Immel soll sich in 106 Fällen von verschiedenen Personen Geld geliehen haben, das er nie zurückzahlte. Die Gesamtsumme der ausstehenden Forderungen beläuft sich auf 34.340 Euro.
In einem weiteren Fall gab der 19-fache DFB-Nationaltorwart vor, Eintrittskarten für ein EM-Spiel zu verkaufen. Das Geld nahm er an, konnte oder wollte die Tickets jedoch nie bereitstellen.
Gegenüber seinen Gläubigern erklärte Immel, er befinde sich momentan in einer finanziellen Notlage. Ähnlich äußerte sich auch sein Anwalt während des Prozesses: Der 534-malige Bundesligaspieler habe stets die Absicht gehabt, das geliehene Geld zurückzuzahlen.
„Er lebt von der Hand in den Mund, was seit Jahren öffentlich bekannt ist“, erklärte der Verteidiger laut Bild. Bereits 2008 musste Immel Privatinsolvenz anmelden und nahm im gleichen Jahr an der TV-Show „Dschungelcamp“ teil, um Geld zu verdienen.
Sein Rechtsbeistand betonte, sein Mandant sei „kein gewerbsmäßiger Betrüger, sondern ein gescheiterter Ex-Fußballer“, der sich sehr für die Verhandlungen im Gerichtssaal schämt.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch für den Europameister von 1980, während die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren forderte. Das Gericht sprach eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten aus, womit es der Anklage näher kam.
„Wir hielten alle Zeugen für höchst glaubwürdig“, erklärte der Richter bei der Urteilsverkündung. Eine Bewährung sei in diesem Fall ausgeschlossen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Immel hat die Möglichkeit, dagegen Berufung einzulegen.
Bereits 2008 wurde der heute 64-Jährige wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 5200 Euro verurteilt – auch damals ging es um nicht zurückgezahltes Geld.