Ein Vorbild für alle Vereine? Entscheidung zur Corona-Finanzhilfe bei Fortuna Düsseldorf getroffen
Von Morten Ritter
Düsseldorf – Der Rechtsstreit zwischen Fortuna Düsseldorf und dem Land Nordrhein-Westfalen bezüglich der Rückzahlung von Corona-Hilfen ist nun beendet.
Dies gab der Zweitligist am Mittwoch bekannt, nachdem im Verlauf eines Verhandlungstermins vor dem Oberlandesgericht NRW eine einvernehmliche Lösung erzielt wurde.
Bereits im April 2025 hatte der Verein in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen. Das Gericht entschied, dass das Land nicht berechtigt sei, von Fortuna Düsseldorf die Rückzahlung von knapp 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfen zu verlangen.
Das Land hatte hingegen geltend gemacht, dass die vom Verein beklagten Umsatzeinbußen nicht ausschließlich auf die Corona-Pandemie zurückzuführen seien, sondern auch durch den Abstieg in die 2. Liga im Jahr 2020 verursacht wurden.
Das Gericht gab der Klage wegen einer festgestellten Benachteiligung statt und ließ die Berufung nicht zu. Daraufhin stellte Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Berufungszulassung beim Oberverwaltungsgericht NRW.
Die jetzt getroffene Vereinbarung sieht vor, dass der Bescheid über Rücknahme und Rückforderung aufgehoben wird und die der Fortuna gewährten Überbrückungshilfen endgültig anerkannt werden.
"Wir freuen uns sehr, diese Angelegenheit nun zu unseren Gunsten abschließend klären zu können. Für uns ist besonders wichtig, dass die Fortuna die Corona-Hilfen nicht zurückzahlen muss und somit eine verlässliche Planung möglich ist", erklärte Fortunas Finanzvorstand Arnd Hovemann (52).