Entscheidung des DFB zu Frankfurts Einspruch gegen Theates Sperre
Frankfurt am Main - Trotz des Einspruchs von Eintracht Frankfurt bleibt Verteidiger Arthur Theate (24) nach seiner Gelb-Roten Karte im Spiel gegen Union Berlin (1:1) am letzten Sonntag für eine Partie gesperrt, da das Sportgericht des DFB den Antrag der Hessen abgelehnt hat. Die Empörung bei den Adlerträgern über die Entscheidung war groß. In der besagten Partie hatte Schiedsrichter Harm Osmers (39) Theate zunächst in der 38. Minute mit Gelb verwarnt und dann in der 77. Minute erneut Gelb gezeigt, was zu Gelb-Rot und somit zu einem Platzverweis sowie einer Sperre führte. Dabei war Theate für ein Foul an András Schäfer (25) von Berlin verantwortlich, das jedoch auf ein nicht geahndetes Foul von Schäfers Teamkollegen Tim Skarke (28) an Theate folgte. Nach Ansicht der Eintracht-Verantwortlichen hätte das Spiel zum Zeitpunkt der zweiten Gelben Karte für Theate bereits unterbrochen sein müssen.
Stellungnahme des DFB-Sportgerichts zur Entscheidung
Das DFB-Sportgericht sieht die Situation jedoch anders. "Es liegt eine Tatsachenentscheidung vor, die grundsätzlich bindend ist", erklärte der Vorsitzende Stephan Oberholz (60). Eine Rücknahme der Gelb-Roten Karte käme nur bei einem klaren Irrtum des Schiedsrichters, wie zum Beispiel einer offensichtlichen Verwechslung eines Spielers, in Betracht. Eintracht Frankfurt hat nun die Möglichkeit, innerhalb von 24 Stunden gegen diese Entscheidung Einspruch beim DFB-Sportgericht zu erheben.