zurück

Streit um Ablösesummen nach Champions-League-Triumph: PSG lässt Eintracht bei Kolo Muani alt aussehen

Frankfurt am Main/Paris/Turin – Kein zusätzlicher Geldsegen für Eintracht Frankfurt! Trotz des Champions-League-Titels von Paris Saint-Germain erhält die SGE entgegen vorheriger Spekulationen keine weiteren Einnahmen.

Das Wichtigste im Überblick

KI-basierte Zusammenfassung des Artikels

Dem Bericht des "Kicker" zufolge, der sich auf interne Quellen aus dem Klub stützt, beinhalten die Transfervereinbarungen der ehemaligen Eintracht-Profis Randal Kolo Muani (26) und Willian Pacho (23) keine Bonuszahlungen, die an den europäischen Erfolg von PSG gekoppelt sind.

Der französische Angreifer, der im Sommer 2023 für eine Rekordablöse von bis zu 95 Millionen Euro nach Paris wechselte, hätte eigentlich eine Prämie erhalten können. Aufgrund seiner Leihe zu Juventus Turin im Januar erfüllte er jedoch nicht die erforderliche Mindestspielzeit.

Der 26-Jährige musste mindestens die Hälfte der Champions-League-Partien bestreiten, kam jedoch nur in vier Gruppenspielen zum Einsatz. Überraschenderweise sieht die Situation beim ecuadorianischen Verteidiger der Pariser noch anders aus.

Pacho, der Frankfurt im letzten Sommer für eine Grundablöse von 40 Millionen Euro plus fünf Millionen Euro Bonus verließ, stand in sämtlichen 17 Champions-League-Spielen in der Startelf.

Er gehörte zudem im Finale gegen Inter Mailand zu den herausragenden Spielern. Dennoch beinhaltete sein Vertrag offenbar keine zusätzlichen Zahlungen für einen möglichen Titelgewinn.

Offiziell schweigt die Eintracht zu den Einzelheiten der Verträge. Mehrere gut informierte Quellen aus dem Umfeld des Vereins bestätigten dem "Kicker" jedoch, dass keine weiteren Zahlungen von PSG zu erwarten sind. Dadurch entgehen dem Bundesligisten geschätzte fünf bis sieben Millionen Euro, über die zuletzt spekuliert wurde.

Ob Kolo Muani überhaupt nach Paris zurückkehrt, ist derzeit ungewiss. Bei Juventus konnte er mit acht Treffern und einer Vorlage in einer halben Saison durchaus an frühere Leistungen anknüpfen, sodass eine feste Verpflichtung zumindest denkbar erscheint.