Wiederholungsspiel zwischen Leverkusen und Freiburg beschlossen
Frankfurt am Main - Die Begegnung in der Frauen-Bundesliga zwischen Bayer Leverkusen und dem SC Freiburg wird erneut ausgetragen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat einen Widerspruch von Bayer Leverkusen abgelehnt und das Urteil vom 19. September somit bekräftigt.
Eine Berufung gegen diesen Beschluss kann innerhalb von einer Woche nach der Bekanntgabe beim DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
In einem vorherigen Verfahren hatte das Sportgericht einem Einspruch der Freiburgerinnen stattgegeben, die die Wertung des am 31. August mit 2:3 verlorenen Spiels angefochten hatten und ordnete eine Neuansetzung an.
Leverkusen legte gegen diese Entscheidung Einspruch ein, der jedoch erfolglos war. Der Einspruch von Freiburg basierte auf einem vermeintlichen Verstoß des Schiedsrichterteams, das den schließlich spielentscheidenden Elfmeter für Leverkusen in der 88. Minute hatte wiederholen lassen.
Der SC Freiburgs Sichtweise wurde in der Verhandlung vom Sportgericht gefolgt.
Kontroverse um den wiederholten Elfmeter
"Es liegt hier kein Fall einer unüberprüfbaren Tatsachenentscheidung vor, sondern eine Regelunkenntnis, die einen Regelverstoß darstellt. Dieser hatte auch Auswirkungen auf die Spielwertung – eine Neuansetzung war somit unumgänglich", erläuterte der Vorsitzende Richter Heinz Müller.
Beim ersten Versuch hatte Bayer-Spielerin Kristin Kögel den Ball über das Tor geschossen. Aufgrund einer zu frühen Bewegung der Freiburger Torhüterin Rafaela Borggräfe nach Einschätzung der Schiedsrichter, wurde der Elfmeter wiederholt, den Kögel im zweiten Anlauf verwandelte.
Das Regelwerk erlaubt es, einen Elfmeter zu wiederholen, sollte das Fehlverhalten der Torhüterin den Schuss beeinträchtigt haben.
Die Freiburgerinnen sahen dies jedoch nicht gegeben und das Sportgericht stellte einen Verstoß gegen Regel 14 Ziffer 2 fest.