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DFB-Urteil nach Pyro-Show in Hannover: Diese Summe muss Dynamo zahlen

Dresden – Ein echtes Highlight für Dynamo Dresden in der vergangenen Drittliga-Saison: Am 4. April begleiteten rund 7000 Anhänger die SGD zum Auswärtsspiel gegen Hannover 96 II. Mit einem 3:2-Erfolg gingen die Schwarz-Gelben vom Platz.

Kurz zusammengefasst

KI-basierte Zusammenfassung des Berichts

Am Donnerstag verhängte das DFB-Sportgericht eine Geldstrafe wegen der Pyro-Show, die die Fans von Dynamo in der großen Heinz von Heiden Arena veranstalteten. Die Höhe der Strafe beläuft sich auf 62.640 Euro. Davon darf die SGD bis zu 20.850 Euro in eigene „sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen“ investieren, so die Mitteilung des Verbands.

Die pyrotechnischen Aktivitäten begannen in der 64. Spielminute, als die Dresdner Anhänger ihre Silvester-Show zündeten. Insgesamt zählte der DFB 92 pyrotechnische Gegenstände. Grundsätzlich sieht der Verband für das Abbrennen solcher Gegenstände eine Strafe von 350 Euro pro Stück vor, für das Abschießen oder Werfen jeweils 750 Euro pro Gegenstand.

Am besagten Freitagabend zündete Dynamo zudem vier Feuerwerksbatterien. Pro Batterie fordert der DFB eine Strafe von 5000 Euro, was weitere 20.000 Euro ergibt.

Da die Partie durch Schiedsrichter Assad Nouhoum (31) für fast eine Minute unterbrochen werden musste, erhöhte der DFB den Strafbetrag um 20 Prozent.

Aus dem offiziellen Urteil geht hervor, dass Dynamo am Donnerstag per E-Mail über die Höhe der Strafe informiert wurde.

Bis Dienstag, den 27. Mai, 12 Uhr, hat die SGD Zeit, dem Strafantrag zuzustimmen – bisher gab es noch keine Zustimmung.

Das Urteil wurde im Einzelrichterverfahren durch Georg Schierholz, den stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, gefällt und ist noch nicht rechtskräftig.

Im Zusammenhang mit dem Skandalspiel bei Hansa Rostock, bei dem Fans der Kogge Raketen in den Block der SGD feuerten, steht die Entscheidung weiterhin aus.

Der für diesen Dienstag angesetzte mündliche Verhandlungstermin wurde abgesagt, die weitere Vorgehensweise erfolgt schriftlich.