Dynamo-MV: Welche Konsequenzen hat es, wenn die Aufsichtsräte heute keine Entlastung erhalten?
Dresden – Am Samstag um 10 Uhr beginnt im Congress Centrum die ordentliche Mitgliederversammlung der SG Dynamo. Die Verantwortlichen erwarten rund 1000 Mitglieder, die mit Ausdauer und Geduld rechnen sollten. Auf der Agenda stehen interessante Themen, darunter die Neuwahl des Aufsichtsrates.
Elf Kandidaten buhlen um neun Plätze: Jens Heinig, Thomas Blümel, Michael Ziegenbalg und Michael Grafe treten erneut an.
Neu im Rennen sind Michael Born, Michael Jahn, Silke Donat, Dr. Ines Kilian, Nicholas Meyer, Torsten Pawlik sowie Romy Schneider.
Auf eine erneute Kandidatur verzichten Interimsgeschäftsführer Dr. Jürg Kasper, Sylvie Löffler, André Gubsch, Mirco Lorenz und Robert Pesch.
Vor der Wahl steht die Entlastung des bisherigen Aufsichtsrates an, der in den vergangenen Jahren nicht immer überzeugend agierte – man denke an die Entlassung des Sportgeschäftsführers Ralf Becker im März 2024, die gleichzeitige Jobgarantie für Markus Anfang und die Begleiterscheinungen bei der Neubesetzung der Position des Sportchefs mit Thomas Brendel.
Doch was geschieht, wenn die Mitglieder die Entlastung verweigern?
In diesem Fall könnte kein neuer Aufsichtsrat gewählt werden, was für den Verein einen erheblichen Rückschlag bedeuten würde. Ohne dieses Kontrollorgan stünde der Klub vor großen Herausforderungen.
Nach der Freistellung von David Fischer und Thomas Brendel – beide sind noch bis zum 30. Juni 2026 vertraglich gebunden – müssen dringend zwei Nachfolger gefunden werden.
Ebenso denkbar ist, dass einzelne Aufsichtsratsmitglieder keine Entlastung erhalten. Diese Personen dürften dann nicht wiedergewählt werden – was jedoch lediglich das Quartett betrifft, das sich zur Wiederwahl stellt.