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Geldbuße und Zuschauerausschluss! DFB verhängt harte Strafe gegen Dynamo nach Krawallen bei Hertha-Spiel

Dresden – Dynamo Dresden trifft die Sanktion des DFB besonders hart: Das Urteil zu den Vorfällen beim Skandalspiel gegen Hertha BSC ist gefällt worden. Die SGD wurde zu einer hohen Geldstrafe im fünfstelligen Bereich verurteilt und muss zudem den K-Block bei mindestens einem Heimspiel komplett sperren. Gegen die Entscheidung will Dynamo jedoch Rechtsmittel einlegen.

Das DFB-Sportgericht verhängte aufgrund des unsportlichen Verhaltens der Anhänger Dresdens in zwei separaten Fällen einen teilweisen Ausschluss von Zuschauern bei zwei Heimspielen. Eine der Strafen wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt, die bis zum 30. Juni 2027 gilt.

Das bedeutet konkret: Beim nächsten Heimspiel bleiben die Blöcke K1 bis K5 leer. Sollte Dynamo in der kommenden Saison gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, droht ein weiterer Spielausschluss.

Zusätzlich wurde eine Geldbuße in Höhe von 91.200 Euro verhängt, von denen 30.400 Euro von den Schwarz-Gelben für eigene sicherheitsrelevante oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden dürfen.

Beim Zweitliga-Duell zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC am Ostersamstag kam es zu schweren Ausschreitungen: Zunächst stürmten Gästefans, später auch Anhänger des Heimteams den Innenraum. Beide Lager setzten Pyrotechnik gegeneinander ein, insgesamt wurden 17 Personen verletzt und die Begegnung für 19 Minuten unterbrochen.

Bereits zuvor hatte es eine etwa fünfminütige Spielunterbrechung aufgrund von Pyrotechnik gegeben, wobei den Dresdner Fans vorgeworfen wird, 27 pyrotechnische Gegenstände entzündet zu haben.

Als Folge der Krawalle wurden beide Clubs verpflichtet, das Gästekontingent bei den nächsten beiden direkten Aufeinandertreffen um die Hälfte zu reduzieren. Außerdem müssen künftig alle Gästetickets personalisiert sein.

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Dynamo Dresden hat jedoch angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen und Einspruch einzulegen. Das Verfahren vor dem DFB-Sportgericht in Frankfurt steht somit noch aus und die Entscheidung ist noch nicht endgültig.

„Da das aktuelle Urteil allein auf einer Entscheidung eines Einzelrichters im schriftlichen Verfahren beruht, wollen wir Rechtsmittel einlegen, um unsere Argumente und Präventionsmaßnahmen in einer mündlichen Verhandlung vor einem vollbesetzten Sportgericht persönlich darlegen zu können“, erklärte Geschäftsführer Stephan Zimmermann (39).

Insbesondere im Hinblick auf den Teilausschluss der Fans als Kollektivstrafe bestehe „ein dringendes Bedürfnis, unsere Sichtweise persönlich zu erklären“.

Für Hertha BSC fällt die Geldstrafe mit 152.000 Euro sogar noch höher aus, jedoch bleibt den Berlinern ein Zuschauerausschluss erspart.