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Einspruch erfolgreich: DFB reduziert Strafen für Dynamo deutlich

Dresden – Der eingelegte Einspruch hatte Erfolg! Dynamo Dresden ging gegen die hohen Geldbußen vor, die der Verein aufgrund der Ausschreitungen während des Spiels gegen Hansa Rostock im Februar sowie des Platzsturms bei Waldhof Mannheim im Mai erhalten hatte – und erhält nun eine teilweise Strafminderung.

Das Sportgericht des DFB entschied in einer mündlichen Verhandlung, dass die Schwarz-Gelben für das Fehlverhalten ihrer Anhänger in Rostock und Mannheim künftig nur noch eine Geldstrafe von 165.000 Euro zahlen müssen, statt der ursprünglich festgesetzten 213.800 Euro.

Bereits im September war Dynamo für das turbulent verlaufene Spiel in Rostock mit einer Strafe von 113.400 Euro belegt worden. Die Anhänger der SGD hatten nicht nur Pyrotechnik gezündet, sondern auch Polizisten angegriffen und verletzt sowie diverse Schäden im Ostsee-Stadion verursacht. Zudem kam es zu gegenseitigen Angriffen der Fangruppen, sodass das Spiel kurz vor dem Abbruch stand.

Dynamo legte daraufhin Einspruch ein, unter anderem, weil das Strafmaß gegen Hansa Rostock nur geringfügig höher ausfiel, obwohl der Gastgeber für die Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich war und kurz vor Spielbeginn sogar eine Rakete aus dem Hansa-Lager auf den Rasen geschossen wurde, die beinahe einen Dynamo-Spieler getroffen hätte.

Der Einspruch führte zu einem Teilerfolg: Das Sportgericht erließ Dynamo Dresden 23.450 Euro – somit verbleiben noch 90.000 Euro als Strafe.

Parallel wurde auch die Strafe im Zusammenhang mit dem Vorfall in Mannheim verhandelt. Dort hatten die SGD-Fans beim dritten Versuch des Vereins, in die 2. Bundesliga aufzusteigen, ihre Freude mit Pyrotechnik und einem Platzsturm ausgedrückt.

Ursprünglich war hierfür eine Strafe von 100.350 Euro vorgesehen, die nach dem Einspruch um 25.350 Euro auf nunmehr 75.000 Euro reduziert wurde.

Dynamo akzeptierte die neuen Strafen, womit die Urteile nun rechtskräftig sind.

Ein Drittel der Gesamtsumme, also 55.000 Euro, darf die SGD für eigene Maßnahmen zur Sicherheit oder Gewaltprävention verwenden. Diese Verwendung muss der Verein dem DFB bis spätestens 30. Juni 2026 nachweisen, ansonsten wird die gesamte Summe fällig.