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Einspruch erfolgreich: DFB senkt Strafzahlungen für Dynamo deutlich

Dresden – Der eingelegte Einspruch hat tatsächlich Wirkung gezeigt! Dynamo Dresden war mit den hohen Geldstrafen, die aufgrund der Ausschreitungen gegen Hansa Rostock im Februar sowie des Platzsturms bei Waldhof Mannheim im Mai verhängt wurden, nicht einverstanden und erhält nun eine teilweise Ermäßigung der Sanktionen.

Das DFB-Sportgericht entschied in einer mündlichen Verhandlung, dass die Schwarz-Gelben für das Fehlverhalten ihrer Anhänger in Rostock und Mannheim künftig nur noch 165.000 Euro zahlen müssen. Ursprünglich waren 213.800 Euro gefordert worden.

Bereits im September hatte das Sportgericht für das skandalöse Spiel in Rostock eine Geldstrafe von 113.400 Euro gegen Dynamo verhängt. Die Anhänger der SGD hatten nicht nur Pyrotechnik gezündet, sondern auch Polizeibeamte attackiert und verletzt sowie verschiedene Einrichtungen im Ostsee-Stadion beschädigt. Zudem kam es zu gegenseitigen Auseinandersetzungen zwischen den Fangruppen, sodass ein Spielabbruch kurz bevorstand.

Dynamo reichte Einspruch ein, unter anderem auch deswegen, weil das Urteil gegen Hansa Rostock nur geringfügig höher ausgefallen war – obwohl der Gastgeber die Verantwortung für das Sicherheitskonzept trug und zudem kurz vor Spielbeginn eine Rakete aus dem Hansa-Lager auf das Spielfeld flog, die knapp einen Dynamo-Spieler verfehlte.

Der Einspruch brachte einen Teilerfolg: Dem Sportgericht zufolge wurden den Dresdnern 23.450 Euro erlassen, sodass noch 90.000 Euro zu zahlen sind.

Gleichzeitig wurde die Strafe für das Geschehen in Mannheim verhandelt, als die SGD nach dem dritten Versuch endlich den Aufstieg in die 2. Bundesliga schaffte und die mitgereisten Fans ihren Jubel mit Pyrotechnik und einem Platzsturm zelebrierten.

Für diese Vorfälle waren zunächst 100.350 Euro Strafgeld angesetzt, das nach dem Einspruch um 25.350 Euro auf 75.000 Euro reduziert wurde.

Dynamo akzeptierte die neuen Strafsummen, womit die Urteile nun rechtskräftig sind.

Ein Drittel der jeweiligen Beträge, insgesamt also 55.000 Euro, darf die SGD für sicherheitsrelevante oder gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen. Dies muss sie dem DFB bis spätestens 30. Juni 2026 nachweisen, andernfalls wird der gesamte Betrag fällig.