Geldbuße und Zuschauersperre! DFB verhängt harte Sanktionen gegen Dynamo nach Hertha-Krawallen
Dresden – Dynamo Dresden trifft eine empfindliche Strafe: Der DFB hat das Urteil zum Skandalspiel gegen Hertha BSC veröffentlicht und die SGD mit einer hohen Geldbuße im fünfstelligen Bereich belegt. Zusätzlich muss der K-Block bei mindestens einem Heimspiel leer bleiben. Dynamo kündigt jedoch an, gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen.
Das Sportgericht des DFB verhängte wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger der SGD in zwei Fällen einen teilweisen Ausschluss von Zuschauern für zwei Heimspiele. Eine der Sanktionen wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt, welche bis zum 30. Juni 2027 gilt.
Das heißt konkret: Beim nächsten Heimspiel müssen die Blöcke K1 bis K5 gesperrt bleiben. Sollte Dynamo in der kommenden Saison gegen diese Auflage verstoßen, kommt eine weitere Sperre hinzu.
Darüber hinaus wurde eine Geldstrafe von 91.200 Euro festgesetzt, wobei den Schwarz-Gelben ein Drittel davon – 30.400 Euro – zur Finanzierung eigener Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen zur Verfügung steht.
Während des Zweitligaspiels zwischen der SGD und Hertha BSC am Karsamstag kam es zu schweren Ausschreitungen. Zunächst stürmten Anhänger der Gäste, kurze Zeit später auch Heimfans den Innenraum. Beide Seiten setzten dabei Pyrotechnik gegeneinander ein. Insgesamt wurden 17 Personen verletzt, das Spiel musste für 19 Minuten unterbrochen werden.
Schon zuvor war die Partie wegen Pyrotechnik für etwa fünf Minuten pausiert worden. Den Dresdner Fans wird dabei vorgeworfen, 27 pyrotechnische Gegenstände entzündet zu haben.
Aufgrund der Krawalle wurden beide Vereine verpflichtet, das Gästekontingent bei den nächsten zwei direkten Begegnungen um die Hälfte zu reduzieren und alle Gästetickets zu personalisieren.
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Dynamo Dresden kündigte jedoch an, gegen das Urteil vorzugehen und die Angelegenheit vor das DFB-Sportgericht in Frankfurt zu bringen. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
„Weil die aktuelle Entscheidung ausschließlich auf der Grundlage einer Einzelrichterentscheidung im schriftlichen Verfahren beruht, werden wir Einspruch einlegen, um vor einem vollbesetzten Sportgericht in einer mündlichen Verhandlung unsere Sichtweise darzulegen“, erklärte Geschäftsführer Stephan Zimmermann (39).
Insbesondere angesichts der kollektiven Strafe eines Teilausschlusses der Zuschauer bestehe „das dringende Bedürfnis, unsere Argumente und Präventivmaßnahmen persönlich vorzutragen“.
Für Hertha BSC fällt die Geldbuße sogar noch höher aus: Die Berliner müssen 152.000 Euro zahlen, jedoch ist für sie kein Zuschauerausschluss vorgesehen.