Sexistische Gesänge gegen Schiedsrichterin: Drittligist muss Geldstrafe zahlen
Von Jörg Soldwisch
Essen – Der Drittligist Rot-Weiss Essen wurde wegen sexistischer Äußerungen einiger Anhänger gegenüber der Schiedsrichterin Fabienne Michel (30) zu einer Geldbuße von 20.000 Euro verurteilt.
Davon kann der Verein bis zu 6.650 Euro für Maßnahmen zur Diskriminierungsprävention verwenden. Diese Entscheidung stammt aus einem Einzelrichterverfahren, das vom Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach Anklageerhebung eingeleitet wurde.
Im Drittliga-Spiel zwischen dem SC Verl und Rot-Weiss Essen am 28. März kam es in der zweiten Halbzeit im Bereich der Essener Fans „mehrfach zu beleidigenden und diskriminierenden Rufen sowie Gesängen gegen die Schiedsrichterin Fabienne Michel“, teilte der DFB mit: „Mittlerweile hat sie auch zivilrechtliche Schritte eingeleitet.“
„Die Gesänge und Rufe richteten sich gezielt gegen das Geschlecht der Schiedsrichterin und waren daher diskriminierend sowie menschenverachtend“, erklärte Knut Kircher (56), Geschäftsführer Sport und Kommunikation der DFB Schiri GmbH.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Sportgericht diesen Vorfall klar benannt und geahndet hat. Das sendet ein wichtiges Signal zum Schutz der Unparteiischen.“
Kurz vor dem 1:0-Tor für Verl unterlief Michel ein Fehler. Sie stand dem RWE-Profi Klaus Gjasula (35) im Weg, als dieser den Abschluss des Verlers Torschützen Berkan Taz (26) verhindern wollte.
Gjasula beschwerte sich daraufhin und erhielt die Gelbe Karte – seine fünfte in dieser Saison. Infolgedessen wurde er für ein Spiel gesperrt.