Feuerzeug-Kontroverse: DFB prüft Einsprüche von Union und weiteren Vereinen
Autorin: Ulrike John
Frankfurt am Main – Ab 12:30 Uhr wird das DFB-Bundesgericht in Frankfurt über die Feuerzeug-Kontroverse beim Bundesligaspiel zwischen Union Berlin und VfL Bochum befinden.
Neben Union haben auch Holstein Kiel und der FC St. Pauli gegen das erstinstanzliche Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes Einspruch eingelegt, da diese Entscheidung den Kampf um den Klassenerhalt beeinflussen könnte.
Im Januar hatte das Sportgericht den Einspruch der Bochumer gegen das Unentschieden von 1:1 stattgegeben und die Partie stattdessen mit einem 2:0-Sieg für den VfL gewertet.
Am 14. Dezember kam es im Stadion an der Alten Försterei zu einem Vorfall, bei dem das Spiel in der 92. Minute für über 25 Minuten unterbrochen werden musste. Der Bochumer Torhüter Patrick Drewes (32) wurde von einem Feuerzeug getroffen, das aus dem Union-Block geworfen worden war, und musste deshalb das Spielfeld verlassen.
Nach dem Vorfall setzte Schiedsrichter Martin Petersen (39) das Spiel ohne Drewes fort und beendete es, nachdem sich beide Mannschaften auf einen Nichtangriffspakt geeinigt hatten.
Bundesliga-Tabelle
Die Bundesliga-Tabelle bedeutet dabei Folgendes: Am Saisonende wird der Erstplatzierte als Deutscher Meister gekrönt. Die Mannschaften auf den Plätzen 17 und 18 steigen in die 2. Bundesliga ab. Platz 16, der drittletzte, hat die Möglichkeit, in der sogenannten Relegation um den Verbleib in der Liga zu kämpfen – die Gegnerin in diesem Duell ist der Drittplatzierte der 2. Bundesliga.