BVB wollte ihn einst verschenken: Skandal-Profi findet neuen Klub
Ankara (Türkei) - Ex-Nationalspieler Nico Schulz (31), dessen Engagement aufgrund von Fan-Protesten gleich zweimal scheiterte, hat nach mehr als einem Jahr ohne Verein einen neuen Arbeitgeber gefunden. Der Linksverteidiger schließt sich Ankaragücü in der 2. türkischen Liga an. Der Süper-Lig-Absteiger gab bekannt, dass der Deutsche einen Vertrag über zwei Jahre unterzeichnet hat, wie heute Morgen mitgeteilt wurde. Für Schulz, bisher in seiner Karriere ausschließlich in der Bundesliga aktiv, markiert der Wechsel seinen ersten Auslandsschritt. Zuvor war er bei Borussia Dortmund angestellt, wo sein Vertrag vier Jahre nach seinem Wechsel von der TSG 1899 Hoffenheim für etwa 25 Millionen Euro im Sommer 2023 aufgelöst wurde. Dies folgte auf eine Saison, in der er unter Trainer Edin Terzić (41) kein Pflichtspiel bestritten hatte und zusätzlich persönlich in Schwierigkeiten geriet. Im Juni 2022 hatte seine Ex-Freundin ihn wegen häuslicher Gewalt angezeigt; das Verfahren wurde im Februar 2024 vorläufig gegen eine Zahlung an gemeinnützige Einrichtungen eingestellt. Die Mischung aus fehlender sportlicher Perspektive und privaten Rechtsstreitigkeiten führte dazu, dass der BVB letztes Jahr bereit war, Schulz notfalls zu verschenken, und löste schließlich seinen Vertrag gegen eine beträchtliche Abfindung auf. Schulz hielt sich danach eigenständig fit und absolvierte im März ein Probetraining bei Sheffield Wednesday, einem englischen Zweitligaverein, doch auch hier verhinderten Fan-Proteste eine Verpflichtung. Ähnliche Schwierigkeiten traten auf, als er diesen Sommer etwa einen Monat beim Regionalligisten SV Babelsberg 03 mittrainierte, doch nach Bekanntwerden und darauffolgenden Fanprotesten endete sein Gastspiel schnell. Nun ist ein mögliches vorzeitiges Karriereende nach der langen Zeit ohne Verein vom Tisch. Das Transferfenster in der Türkei bleibt noch bis morgen offen, doch als vereinsloser Spieler hätte Ankaragücü Schulz auch nach Ende der Transferperiode verpflichten können.