Berufung im Skandalspiel – Entscheidung steht fest: St. Pauli und Kiel müssen leer ausgehen
Von Ulrike John
Frankfurt am Main – Das Einspruchsgesuch der Abstiegskandidaten FC St. Pauli und Holstein Kiel im Berufungsverfahren wegen des Vorfalls mit dem Feuerzeugwurf im Bundesliga-Spiel wurde abgelehnt. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes in Frankfurt am Main stellte fest, dass die Berufungen gegen das Urteil unzulässig seien.
Obwohl beide Vereine nicht direkt in das Spiel zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum am 14. Dezember involviert waren, sahen sie eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsintegrität – konkret im Zusammenhang mit dem Abstiegskampf.
Der Richter räumte ein, dass jedes Team ein berechtigtes Interesse haben könne, fügte jedoch hinzu, dass erst geprüft werden müsse, ab wann ein „unmittelbares“ Interesse vorliegt. Die Zahl der betroffenen Vereine dürfe aber nicht zu weit gefasst werden. „Andernfalls wäre dies ein unpraktikabler Ansatz“, so die Begründung.
Das Sportgericht des Verbandes war in der ersten Instanz zu dem Schluss gelangt, dass das Spiel nicht mit 1:1, sondern mit 2:0 für Bochum gewertet werden müsse. Die Partie in der Alten Försterei wurde in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem der abschließende Torhüter von Bochum, Patrick Drewes, von einem Feuerzeug aus dem Union-Block getroffen wurde und den Platz verlassen musste.
Neben Union Berlin legten auch der auf Platz 15 befindliche St. Pauli und das Tabellenletzte Kiel Berufung gegen das Urteil des Sportgerichts ein. Doch zu Beginn der zweiten Verhandlung entschied das DFB-Bundesgericht unter Vorsitz von Oskar Riedmeyer, diese Berufungen nicht zuzulassen.
Urteil mit weitreichenden Folgen für den Abstiegskampf in der Bundesliga
Bochums Rechtsbeistand Christoph Schickhardt, der zugleich die Interessen von Kiel und St. Pauli vertreten sollte, forderte: „Vermissen Sie bitte jegliche moralische Rhetorik – es geht hier einzig und allein um Punkte.“ Am letzten Spieltag empfängt St. Pauli dann Bochum, möglicherweise als entscheidendes Duell um den Klassenerhalt.
Sollte das Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar bestätigen, stünde Bochum in der Tabelle zwei Punkte besser da. Nach dem aktuellen Stand würde der 1. FC Heidenheim – der sich aus dem rechtlichen Streit heraushalten wollte – um zwei Zähler abgelöst und vom 16. Platz verdrängt. Gleichzeitig müsste Berlin (Platz 13) einen Punkt abziehen.