zurück

Die Bedeutung von Satzungsänderungen bei der Mitgliederversammlung von Dynamo

In Dresden waren 30 Änderungen der Satzung im Rahmen der Mitgliederversammlung der SG Dynamo zu behandeln, wovon besonders eine Änderung, vorgeschlagen von der AG Satzung unter Leitung des Ehrenrates, Aufmerksamkeit erregte. Die vorgeschlagene Änderung, die dem Rat größere Befugnisse eingeräumt hätte, wurde von dem Vorsitzenden Andreas Göckeritz zurückgezogen.

"Seit 2019 ist festgelegt, dass der Ehrenrat aktiv wird, sobald ihm Verstöße gegen die Satzung oder schädigendes Verhalten gegenüber dem Verein gemeldet werden. Eine Überarbeitung der Satzung hätte vorgesehen, dass der Ehrenrat auch ohne einen Antrag eines Mitglieds tätig werden kann, sobald ihm solche Verstöße bekannt sind."

Dies hätte dem Ehrenrat ermöglicht, ohne vorherige Anträge von Mitgliedern Verfahren einzuleiten und somit eine Doppelfunktion als Ankläger und Richter zu übernehmen, was seine Macht deutlich erweitert hätte.

Als Begründung für die vorgeschlagene Satzungsänderung führte Göckeritz den Fall von Toni Leistner an.

Verlängerung der Amtszeiten von drei auf vier Jahre

Toni Leistner, ein gebürtiger Dresdner, wurde während eines DFB-Pokalspiels in Dresden im September 2020 zusammen mit seiner hochschwangeren Frau von einem Mitglied von Dynamo beleidigt. Der Ehrenrat konnte nicht eingreifen, da der Fall nicht gemeldet wurde. Erst ein Jahr später stellte das Präsidium einen Antrag. Die Möglichkeit einer eigenständigen Initiative des Ehrenrates hätte eine schnellere Reaktion ermöglicht, erklärte Göckeritz.

Dennoch zog er den Vorschlag zurück, um die bestehende Gewaltenteilung im Verein beizubehalten.

Einem anderen Antrag der AG Satzung, die Amtszeiten für Präsidium, Aufsichtsrat, Ehrenrat und Jugendrat von drei auf vier Jahre zu verlängern, wurde zugestimmt. 82 Prozent der Mitglieder stimmten dafür, somit wurde die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht.

Die Änderung wird mit den nächsten Wahlen wirksam.