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Brisanter Termin: Urteil im Unioner Feuerzeug-Skandal soll erst danach verkündet werden

Von Jordan Raza

Berlin – Im Rechtsstreit rund um den Feuerzeug-Zwischenfall in Berlin plant das Ständige Schiedsgericht, seine Entscheidung erst nach dem Bundesliga-Rückspiel zwischen dem VfL Bochum und dem 1. FC Union bekannt zu geben.

Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur wird mit einem endgültigen Urteil frühestens am 28. April gerechnet. Das Schiedsgericht möchte damit eine mögliche Beeinflussung des Spiels am 27. April vermeiden.

Das Sportgericht sowie das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hatten das 1:1-Unentschieden in Berlin aufgrund des Zwischenfalls mit einer 0:2-Wertung geändert.

Das Spiel in der Alten Försterei wurde am 14. Dezember in der Nachspielzeit der 92. Minute für über 25 Minuten unterbrochen, nachdem Bochums Torwart Patrick Drewes (32) von einem aus dem Bereich der Union-Fans geworfenen Feuerzeug getroffen wurde und das Feld verlassen musste.

Union legte Einspruch ein und wandte sich an die höchste Instanz, das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften. Dieses ist zuständig für alle Streitfälle zwischen einem Profiverein und dem Deutschen Fußball-Bund beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga.

Das Schiedsgericht plant, vor dem Saisonabschluss ein abschließendes Urteil zu fällen. Es stehen noch fünf Spieltage aus.

Sportlich hat die Entscheidung für Union wohl kaum Relevanz. Die Berliner liegen mit zwölf Punkten Vorsprung auf den Relegationsplatz und stehen kurz vor dem Klassenerhalt. Bochum befindet sich derzeit auf dem vorletzten Tabellenplatz, mit zwei Zählern Rückstand auf Rang 16.

Das Bundesgerichtsurteil hatte in Berlin heftige Kritik ausgelöst. „Wir waren Zeugen eines Verfahrens, in dem erstmals ein Zuschauerfehlverhalten zu einer Spielwertung führte – obwohl der Schiedsrichter das Spiel ordnungsgemäß beendet hatte“, erklärte Union-Präsident Dirk Zingler im Februar.