Vertragsdetails zum neuen Eispiraten-Stadion: Laufzeit, Mietkosten und Werbeeinnahmen
Crimmitschau – Am Donnerstagabend richtet sich die Aufmerksamkeit gespannt auf die Entscheidung des Crimmitschauer Stadtrats.
Falls eine Übereinkunft erzielt wird, soll bereits am Freitag der neue Nutzungsvertrag für den Sahnpark unterzeichnet werden, der ab diesem Zeitpunkt gültig ist. Damit erhalten die Eispiraten endlich die nötige Planungssicherheit für die DEL2-Spielzeit 2025/26.
Die Vorlage, über die abgestimmt wird, sieht vor, dass die Stadt Crimmitschau keine Verpflichtung zu Umbaumaßnahmen hat, die ausschließlich den Spielbetrieb der Eispiraten betreffen.
Im Detail geht es dabei um die Flexbande sowie die LED-Beleuchtung, deren Finanzierung von den Eispiraten übernommen wird.
Bereits geleistet wurden eine Anzahlung in Höhe von 220.000 Euro durch Sponsoren der Eispiraten sowie ein Crowdfunding, mit dem der Eigenanteil des DEL2-Clubs in Höhe von 120.000 Euro gedeckt wird.
Darüber hinaus sieht der Vertrag eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2031 vor, mit anschließender jährlicher Verlängerung. Die jährliche Stadionmiete beträgt 133.137,17 Euro, verringert sich aber zunächst während der Umbauphase durch eine Reduzierung und Stundung auf etwa 22.500 Euro.
Die Kündigungsfrist für eine reguläre Vertragsbeendigung beträgt sechs Monate, ist jedoch erst ab dem Jahr 2031 anwendbar. Das bietet den Eispiraten die notwendige Sicherheit.
Werbeeinnahmen aus der Vermarktung der Bande stehen den Eispiraten zu 100 Prozent zu. Falls ein Namenssponsor für das Kunsteisstadion gefunden wird, werden die Erlöse zwischen der Stadt und den Eispiraten im Verhältnis von einem Drittel zu zwei Dritteln aufgeteilt.
Zum 31. Juli 2030 übertragen die Eispiraten ihre Rechte an der Flexbande und der LED-Beleuchtung an die Stadt Crimmitschau. Sollte es zu einer Insolvenz der Eispiraten kommen, erhält die Stadt ein Vorkaufsrecht für diese Anlagen.