Rauswurf und Einspruch: Skandal-Biathletin sorgt erneut für Ärger
Frankreich – Julia Simon sorgt erneut für Aufsehen! Sportlich kehrte die Spitzen-Biathletin nach ihrer Kreditkarten-Affäre und der Verurteilung vor Gericht mit insgesamt vier Medaillen bei den Olympischen Winterspielen – davon drei in Gold – eindrucksvoll zurück. Logischerweise gehörte die 29-Jährige am Montag auch zum französischen Kader für die neue Saison. Doch ein Detail fiel aufmerksamen Beobachtern auf – und veranlasste die Athletin offenbar zu einer Reaktion.
Im Gegensatz zu ihren Teamkollegen Justine Braisaz-Bouchet (29), Émilien Jacquelin (30) und Quentin Fillon Maillet (33) tauchte die zehnfache Weltmeisterin nicht mehr im Aufgebot des nationalen Zoll-Teams auf.
Wie das „Nordic Magazine“ berichtet, hat die dem französischen Wirtschafts- und Finanzministerium unterstellte Behörde den seit 2019 bestehenden Vertrag mit Simon im Zuge ihres Betrugsskandals und der damit verbundenen rechtlichen Probleme gekündigt.
Die dreifache Olympiasiegerin hat sich jedoch bereits gegen diese Kündigung zur Wehr gesetzt. „Da gegen diese noch nicht endgültige Entscheidung Berufung eingelegt wurde, ist die Maßnahme vorerst nicht vollziehbar“, teilte ein Sprecher des Zolls dem Portal mit.
Obwohl das entsprechende Kürzel bei der Bekanntgabe des französischen Teams fehlte, bleibt Simon bis zur endgültigen Klärung faktisch weiterhin Mitglied des Zoll-Teams. Wann eine Entscheidung in der Sache zu erwarten ist, könne derzeit nicht eingeschätzt werden, so die Pressestelle weiter.
In Frankreich und auch in Deutschland sind viele Wintersportler beim Zoll beschäftigt, da ihre Karrieren häufig nicht allein durch Preisgelder oder Sponsoren finanziert werden können.
Als Teil des Zoll-Teams erhalten die Athleten ein monatliches Gehalt sowie Sozialleistungen. Zudem bietet die Anstellung eine berufliche Perspektive: Nach der Sportkarriere ist beispielsweise eine Ausbildung für den mittleren oder gehobenen Dienst möglich. In Deutschland unterstützt die Zollverwaltung den Skisport bereits seit 1952.
Voraussetzung für eine solche Anstellung sind jedoch ein einwandfreier Leumund und geregelte finanzielle Verhältnisse – und genau hier könnte Simon Probleme bekommen.
Die Französin wurde nämlich im vergangenen Jahr wegen Diebstahls und Kreditkartenbetrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.