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Nach dem tragischen Tod eines jungen Radsporttalents (18): Neue Erkenntnisse treten zutage

Zürich, Schweiz - Die Radsportgemeinschaft wurde tief getroffen durch ihren unerwarteten und tragischen Tod. Jetzt wurden neue Einzelheiten zum Unfall von Muriel Furrer (†18), der jungen Schweizer Radrennfahrerin, öffentlich.

Das vielversprechende Talent verstarb am Samstag an den schweren Verletzungen, die sie bei einem Unfall während der Straßen-Weltmeisterschaften der Juniorinnen in Zürich erlitten hatte.

Anfangs wurde angenommen, niemand habe den Sturz gesehen, was dazu führte, dass die Athletin fast zwei Stunden lang, schwer verletzt, in einem Waldstück lag, ohne dass ihr Fehlen im Fahrerfeld bemerkt wurde oder jemand den Unfall beobachtet hatte.

Recherchen der Zeitung "Blick" in der Schweiz deckten jedoch auf, dass Furrer zum Zeitpunkt ihres Sturzes nicht alleine unterwegs war, sondern sich in einer Gruppe befand, mit zwei anderen Fahrerinnen direkt hinter ihr.

Nachdem "Blick" die beteiligten Verbände kontaktierte, bestätigten die Trainer der beiden Fahrerinnen nach Gesprächen, dass sie zusammen mit Furrer die Abfahrt nahe Küsnacht in Angriff genommen hatten.

Die Wetterbedingungen am Tag des Unfalls waren herausfordernd

Bei dem Unfall fuhr eine der U19-Athletinnen weiter hinten, während die andere unmittelbar hinter Furrer blieb.

Während die weiter hinten fahrende Athletin den Unfall nicht bemerkte, sah die direkt hinter Furrer fahrende Fahrerin, wie diese von der Strecke abkam.

Ein Sprecher des Verbands teilte dem "Blick" mit: "Sie konnte den Unfall aufgrund der hohen Geschwindigkeit und der schwierigen Bedingungen nicht direkt sehen."

Am Wettkampftag herrschte starker Regen, und Furrer stürzte in einer Linkskurve rechts in den Wald. Der Verband erklärte, dass die Fahrerinnen wegen der hohen Geschwindigkeiten und dem Blick nach links in der Kurve nicht sehen konnten, wie Furrer stürzte und im Wald liegenblieb.

Um die Familien und die Fahrerinnen zu schützen, wurden deren Namen nicht öffentlich gemacht, sind jedoch der Staatsanwaltschaft bekannt.